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Gerichtszahlstelle

Beim Amtsgericht ist eine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Der bare Zahlungsverkehr soll jedoch nach Möglichkeit vermieden werden.

Barauszahlungen - auch von Zeugenentschädigungen - sind daher grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche Beträge werden überwiesen.

In dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen oder Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bar eingezahlt werden.

Nach der neu in Kraft getretenen „Verordnung des Justizministeriums zur Einschränkung des baren Zahlungsverkehrs in der Justiz“ sind Zahlungen an Gerichte und Justizbehörden künftig unbar zu leisten. Alternativ stehen insbesondere folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  1. Überweisung auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:

Baden-Württembergische Bank Karlsruhe (BLZ 600 501 01)

Konto-Nr. 749 55305 04

Bitte das Aktenzeichen und Kassenzeichen-Nr. 9671890000012 angeben!

  1. Erteilung einer Einzugsermächtigung von einem Inlandskonto
  2. Übersendung eines Verrechnungsscheck (diese Zahlungsmöglichkeit ist auf Ausnahmefälle beschränkt )
  3. Zahlung mit EC-Karte ohne Verwendung einer PIN (Elektronisches Lastschriftverfahren)
  4. Zahlung durch Teilnahme am electronic-cash-Verfahren (PIN, Chip, Maestro)

Für die beiden letztgenannten Zahlungsmöglichkeiten steht in der Gerichtszahlstelle (Zimmer 024) ein Kartenlesegerät zur Verfügung.

Zahlungen mit Kreditkarten (z.B. Visa, Mastercard) sind nicht möglich.

Die Bediensteten der Gerichtszahlstelle dürfen Barzahlungen nur noch in begründeten Ausnahmefällen und nur in der Gerichtszahlstelle annehmen. Andere Gerichtsbedienstete dürfen Bargeld nicht in Empfang nehmen.

 

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